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   BVerwG, 06.12.1994 - 5 C 43.92   

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BVerwG, 06.12.1994 - 5 C 43.92 (https://dejure.org/1994,2019)
BVerwG, Entscheidung vom 06.12.1994 - 5 C 43.92 (https://dejure.org/1994,2019)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Dezember 1994 - 5 C 43.92 (https://dejure.org/1994,2019)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Härte der Inanspruchnahme Unterhaltspflichtiger durch den Sozialhilfeträger - Voraussetzungen für die Überleitung von Unterhaltsansprüchen gegen mehrere gleichrangig Unterhaltspflichtige - Anforderungen an das Überleitungsermessen des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BSHG § 90 (F. 1987), § 91 (F. 1987 und 1993)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1995, 803
  • DVBl 1995, 703 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 12.07.1979 - 5 C 35.78

    Hilfe zum Lebensunterhalt

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1994 - 5 C 43.92
    Was in früheren Zeiten im Rahmen eines Familienverbandes als selbstverständlicher Einsatz der Mitglieder der Familie ohne weiteres verlangt wurde, wird heute vielfach als Härte empfunden (BVerwGE 41, 26 ; s. auch BVerwGE 58, 209 ).

    Doch kann hier dahinstehen, inwieweit - wie dies der Kläger geltend macht - in bezug auf die Heranziehung von nach bürgerlichem Recht Unterhaltspflichtigen für die Kosten der Pflege ihrer Eltern ein Anschauungswandel eingetreten ist, der in der gesetzlichen Einrichtung einer Pflegeversicherung Ausdruck gefunden habe und der es nicht mehr rechtfertigen könne, von der Beurteilung auszugehen, die der Senat seiner Rechtsprechung noch im Jahre 1979 zugrunde gelegt hat (vgl. BVerwGE 58, 209 ).

    Ebenso steht die Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs mit Bundesrecht im Einklang, daß Störungen der Beziehung des Unterhaltspflichtigen zum Unterhaltsberechtigten nicht im Rahmen der sozialhilferechtlichen Härtefallregelung zu würdigen sind (vgl. BVerwGE 58, 209 ).

    Da die in materiellrechtlicher Hinsicht sowohl hinsichtlich der Überleitung als auch der Inanspruchnahme des Klägers (vgl. BVerwGE 58, 209 ; Urteil des Senats vom 27. Juni 1991 ) uneingeschränkt gebotene Überprüfung des Berufungsurteils auch ansonsten keinen Bundesrechtsverstoß erkennen läßt, der sich auf die Entscheidung des Berufungsgerichts hätte ausgewirkt haben können, ist die Revision mit der Kostenfolge aus § 154 Abs. 2 VwGO zurückzuweisen.

  • BVerwG, 05.10.1972 - V C 71.71

    Heranziehung Unterhaltsverpflichteter zum Kostenbeitrag für Jugendhilfen -

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1994 - 5 C 43.92
    Was in früheren Zeiten im Rahmen eines Familienverbandes als selbstverständlicher Einsatz der Mitglieder der Familie ohne weiteres verlangt wurde, wird heute vielfach als Härte empfunden (BVerwGE 41, 26 ; s. auch BVerwGE 58, 209 ).

    Im Rahmen der Prüfung, wann eine Härte durch eine Heranziehung Unterhaltspflichtiger vorliegt, ist auch dies zu berücksichtigen (BVerwGE 41, 26 ).

  • BVerwG, 28.09.1987 - 6 C 3.85

    Anspruch auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer noch vor der Musterung -

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1994 - 5 C 43.92
    Aus dem Urteil muß deshalb ersichtlich sein, aus welchen Gründen das Gericht auf der Grundlage seiner tatsächlichen Feststellungen zu seiner rechtlichen Schlußfolgerung gelangt ist (BVerwG, Urteil vom 28. September 1987 - BVerwG 6 C 3.85 - ).
  • OLG Hamburg, 05.11.1993 - 12 UF 103/93

    Unterhaltsansprüche; Träger der Sozialhilfe; Zeitpunkt des Übergangs

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1994 - 5 C 43.92
    Ob die Auffassung zutrifft, die Neuregelung, wonach Unterhaltsansprüche nach bürgerlichem Recht, die der Hilfeempfänger für die Zeit der Hilfegewährung hat, kraft Gesetzes bis zur Höhe der geleisteten Aufwendungen auf den Sozialhilfeträger übergehen (§ 91 Abs. 1 Satz 1 BSHG n.F.), betreffe auch Unterhaltsansprüche aus der Zeit vor dem Inkrafttreten der Neuregelung (so OLG Hamburg, Urteil vom 5. November 1993 - 12 UF 103/93 - <NJW 1994, 2903>; OLG Karlsruhe, Urteil vom 5. Mai 1994 - 2 UF 293/93 - <NJW 1994, 2902>; a.A. wohl OVG Münster, Urteil vom 29. Oktober 1993 - 8 A 861/91 - <NJW 1994, 675>), ist hier nicht generell zu entscheiden; denn jedenfalls gilt § 91 Abs. 1 Satz 1 BSHG (n.F.) nicht für den vorliegenden Fall, in dem der Sozialhilfeträger den Unterhaltsanspruch bereits vor Eintritt der Rechtsänderung auf sich übergeleitet hatte.
  • OLG Karlsruhe, 05.05.1994 - 2 UF 293/93
    Auszug aus BVerwG, 06.12.1994 - 5 C 43.92
    Ob die Auffassung zutrifft, die Neuregelung, wonach Unterhaltsansprüche nach bürgerlichem Recht, die der Hilfeempfänger für die Zeit der Hilfegewährung hat, kraft Gesetzes bis zur Höhe der geleisteten Aufwendungen auf den Sozialhilfeträger übergehen (§ 91 Abs. 1 Satz 1 BSHG n.F.), betreffe auch Unterhaltsansprüche aus der Zeit vor dem Inkrafttreten der Neuregelung (so OLG Hamburg, Urteil vom 5. November 1993 - 12 UF 103/93 - <NJW 1994, 2903>; OLG Karlsruhe, Urteil vom 5. Mai 1994 - 2 UF 293/93 - <NJW 1994, 2902>; a.A. wohl OVG Münster, Urteil vom 29. Oktober 1993 - 8 A 861/91 - <NJW 1994, 675>), ist hier nicht generell zu entscheiden; denn jedenfalls gilt § 91 Abs. 1 Satz 1 BSHG (n.F.) nicht für den vorliegenden Fall, in dem der Sozialhilfeträger den Unterhaltsanspruch bereits vor Eintritt der Rechtsänderung auf sich übergeleitet hatte.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.10.1993 - 8 A 861/91

    Gesetzlicher Anspruchsübergang; Unterhaltsansprüche; Hilfeempfänger;

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1994 - 5 C 43.92
    Ob die Auffassung zutrifft, die Neuregelung, wonach Unterhaltsansprüche nach bürgerlichem Recht, die der Hilfeempfänger für die Zeit der Hilfegewährung hat, kraft Gesetzes bis zur Höhe der geleisteten Aufwendungen auf den Sozialhilfeträger übergehen (§ 91 Abs. 1 Satz 1 BSHG n.F.), betreffe auch Unterhaltsansprüche aus der Zeit vor dem Inkrafttreten der Neuregelung (so OLG Hamburg, Urteil vom 5. November 1993 - 12 UF 103/93 - <NJW 1994, 2903>; OLG Karlsruhe, Urteil vom 5. Mai 1994 - 2 UF 293/93 - <NJW 1994, 2902>; a.A. wohl OVG Münster, Urteil vom 29. Oktober 1993 - 8 A 861/91 - <NJW 1994, 675>), ist hier nicht generell zu entscheiden; denn jedenfalls gilt § 91 Abs. 1 Satz 1 BSHG (n.F.) nicht für den vorliegenden Fall, in dem der Sozialhilfeträger den Unterhaltsanspruch bereits vor Eintritt der Rechtsänderung auf sich übergeleitet hatte.
  • BVerwG, 17.06.1993 - 5 C 43.90

    Überleitung von Unterhaltsansprüchen und Auskunftspflicht unterhaltspflichtiger

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1994 - 5 C 43.92
    Dabei liegt der Privilegierung von Eltern pflegebedürftiger Kinder der Schutzgedanke zugrunde, die durch die Behinderung ihres erwachsenen Kindes ohnehin schwer getroffenen Eltern nicht auch noch mit hohen Pflegekosten zu belasten (vgl. BVerwGE 92, 330 ).
  • BVerwG, 20.01.1966 - I C 24.63
    Auszug aus BVerwG, 06.12.1994 - 5 C 43.92
    Dem Verwaltungsgerichtshof ist im Ergebnis darin zu folgen, daß die Klage als Untätigkeitsklage nach § 75 VwGO zulässig ist; denn hinsichtlich sämtlicher vom Kläger eingelegter Widersprüche war im Zeitpunkt der Berufungsverhandlung die Drei-Monats-Frist des § 75 Satz 2 VwGO verstrichen (vgl. BVerwGE 23, 135 ; Urteil des Senats vom 24. Februar 1994 - BVerwG 5 C 24.92 - <NDV 1994, 431>), ohne daß für den Beklagten ein zureichender Grund dafür vorlag, nicht über die Widersprüche zu entscheiden.
  • BVerwG, 27.06.1991 - 5 C 2.87

    Berechnung des Unterhalts für erwachsene Kinder

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1994 - 5 C 43.92
    In dieser Zielsetzung erschöpften sich Bedeutung und Anliegen dieser Vorschrift (s. auch Senatsurteil vom 27. Juni 1991 - BVerwG 5 C 2.87 - ).
  • BVerwG, 24.02.1994 - 5 C 13.91

    Übernahme der Kosten eines Aufenthalts in einem Kinderdorf

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1994 - 5 C 43.92
    Dem Verwaltungsgerichtshof ist im Ergebnis darin zu folgen, daß die Klage als Untätigkeitsklage nach § 75 VwGO zulässig ist; denn hinsichtlich sämtlicher vom Kläger eingelegter Widersprüche war im Zeitpunkt der Berufungsverhandlung die Drei-Monats-Frist des § 75 Satz 2 VwGO verstrichen (vgl. BVerwGE 23, 135 ; Urteil des Senats vom 24. Februar 1994 - BVerwG 5 C 24.92 - <NDV 1994, 431>), ohne daß für den Beklagten ein zureichender Grund dafür vorlag, nicht über die Widersprüche zu entscheiden.
  • BVerwG, 24.02.1994 - 5 C 24.92

    Sozialhilfe - Stationäre Hilfe - Einrichtung - Außenstelle - Selbstständiges

  • BVerwG, 25.03.1987 - 6 C 10.84

    Erstattung von Abschiebungskosten - Rechtliche Würdigung des Sachverhalts

  • BVerwG, 20.03.1985 - 6 C 34.82
  • VGH Baden-Württemberg, 21.03.1997 - 6 S 223/96

    Sozialhilfe: Übergang von Unterhaltsansprüchen - keine Rückwirkung des BSHG § 91

    Hat der Träger der Sozialhilfe vor dem 27.06.1993 Sozialhilfe geleistet und bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms noch keinen Überleitungsbescheid erlassen - auf bereits erlassene Überleitungsbescheide wagen bürgerlich-rechtlicher Unterhaltsansprüche hat das FKPG keine Auswirkung (vgl. BVerwG,  - 5 C 43.92 -, FamRZ 1995, 803 = FEVS 45, 411; Urt. d. Senats v, 13.09.1995 - 6 S 3056/94 -j -, ist der Erlaß eines Überleitungsbescheides zulässig und erforderlich, wenn der Sozialhilfeträger einen nach bürgerlichem Recht zum Unterhalt Verpflichteten in Anspruch nehmen will.
  • VGH Baden-Württemberg, 13.09.1995 - 6 S 3056/94

    Sozialhilfe: zur Überleitung von Unterhaltsansprüchen auf den Sozialhilfeträger -

    Auf die umstrittene Frage, ob § 91 BSHG n.F. auch den gesetzlichen Übergang von Unterhaltsansprüchen aus der Zeit vor seinem Inkrafttreten bewirkt (vgl. dazu OVG Nordrh.-Westf., Urt. vom 29.10.1993 - 8 A 861/91 -, NJW 1994, 675; Giese, ZfF 1993, 145 (157); Mergler/Zink, BSHG, Stand November 1993, § 91 Rdnr. 88; LPK-BSHG, 4. Aufl. 1994, § 91 Rdnr. 5 einerseits, OLG Hamburg, Urt. vom 05.11.1993 - 12 UF 103/93 -, FamRZ 1994, 126 sowie Künkel, Unterhalt und Sozialhilfe, FamRZ 1994, 540 (549 f.) andererseits), kommt es nicht an (ebenso BVerwG, Urt. vom 06.12.1994 - 5 C 43.92 -, FamRZ 1995, 803).
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